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NachholpraktikumDie versäumten und erfolglosen Praktika sind nachzuholen. Der Lehrstuhl gibt am Ende eines jeden Semesters zu einem angekündigten Zeitpunkt die Möglichkeit höchstens 2 Praktika nachzuholen.
Diese Nachholpraktikum die letzte Chance zum Absolvieren des Praktikums und es ist nicht zu wiederholen. Der Fall von langfristigen, jedoch bestätigten Fehlzeiten (Krankenhausaufenthalt, schwere Erkrankung) obliegt der Beurteilung des Lehrkörpers und wird erst nach Beratung in einem Lehrergremium je nach Kandidat einzeln entschieden. Der Student soll das Sekretariat vom Grund der Abwesenheit baldmöglichst verständigen. |